Allgemeine Geschäftsbedingungen

mit Kundeninformationen & Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel

Stand: 2026-06-07

Hinweis: B2B-Plattform. Wirtix richtet sich ausschließlich anUnternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB)werden nicht geschlossen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt derKunde, dass er als Unternehmer (Gewerbetreibender, Freiberufler oderjuristische Person) handelt.

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  1. Geltungsbereich
  2. Leistungen des Anbieters
  3. Leistungsänderungen
  4. Vertragsschluss
  5. Kein Widerrufsrecht (B2B)
  6. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
  7. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
  8. Pflichten des Kunden
  9. Moderation und Beschränkung von Inhalten
  10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  11. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
  12. Anbieterwechsel
  13. Mängelhaftung
  14. Haftung
  15. Haftungsfreistellung
  16. Geheimhaltung
  17. Änderung der AGB
  18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  19. Alternative Streitbeilegung

B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel


A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") des Tobias Hintzsche, handelnd unter „Wirtix" (nachfolgend „Anbieter"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS"), die ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website beschriebenen Leistungen abschließt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen; der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung von Software (nachfolgend „Software") in digitaler Form über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Sofern die Software auch oder ausschließlich über eine mobile Anwendung (nachfolgend „App") bereitgestellt wird, gelten die nachfolgenden Bestimmungen entsprechend, soweit hierzu nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Ferner gelten für die Nutzung der App ggf. abweichende Bedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers, auf die der Kunde ggf. im Rahmen des Bestellprozesses des jeweiligen App-Stores hingewiesen wird. Soweit die Bedingungen des App-Store-Betreibers von diesen Bedingungen abweichen, sind die Bedingungen des App-Store-Betreibers vorrangig.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4 In der Software können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Anbieter, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter verwendeten AGB bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Anbieter vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.

1.5 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Plattform personenbezogene Daten Dritter (insbesondere seiner Endkunden, Gäste, Newsletter-Empfänger oder Webseitenbesucher) verarbeiten lässt, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO; der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der hierzu erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist als Anlage zu diesen AGB unter https://wirtix.de/avv abrufbar und wird mit Annahme dieser AGB in elektronischer Form gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO gleichzeitig abgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, den AVV zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Die Liste der vom Anbieter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter https://wirtix.de/sub-processors abrufbar; Änderungen werden gemäß AVV mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

2) Leistungen des Anbieters

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit Software in digitaler Form über das Internet bereit. Hierzu ermöglicht er dem Kunden den Zugang zu der Software, die auf dem Server des Anbieters verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Server des Anbieters.

2.2 Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

2.3 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Nutzung der Software einen begrenzten Speicherplatz auf seinen Servern bereit. Der Umfang des Speicherplatzes wird in der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben.

2.4 Die Leistungen des Anbieters werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.

2.5 Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht trifft den Anbieter jedoch nicht. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.

2.6 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Bedienungsanleitung in elektronischer Form zur Verfügung.

2.7 Der Anbieter bietet zusätzliche Support-Leistungen an. Inhalt und Umfang der Support-Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.

2.8 Die Software enthält KI-gestützte Funktionen (insbesondere einen KI-Assistenten zur Verwaltung und zum Vorschlagen von Website-Inhalten sowie KI-gestützte Bild- und Text-Generierung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er bei Nutzung dieser Funktionen mit einem KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung", „AI Act") interagiert. Sämtliche KI-erzeugten Ausgaben (Texte, Bildvorschläge, Strukturentwürfe etc.) sind als Entwurf bzw. Vorschlag zu verstehen und unterliegen vor jeder Veröffentlichung der inhaltlichen Prüfung und redaktionellen Verantwortung des Kunden. Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 KI-Verordnung für synthetisch erzeugte oder manipulierte Inhalte, die der Kunde im Anschluss auf seiner Website oder über andere Kanäle veröffentlicht, liegt beim Kunden als Verwender; Wirtix unterstützt den Kunden hierbei durch entsprechende Kennzeichnung KI-generierter Vorschläge in der Plattform-Oberfläche.

3) Leistungsänderungen

3.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.

3.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.

3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

4) Vertragsschluss

4.1 Die auf der Website des Anbieters beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

4.2 Der Kunde kann das Angebot über das auf der Website des Anbieters bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail gegenüber dem Anbieter abgeben.

4.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

4.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Anbieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto für die Website des Anbieters eingerichtet hat, werden die Bestelldaten archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

4.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Anbieters kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

4.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

4.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

5) Kein Widerrufsrecht (B2B)

Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nicht, da diese Vorschriften ausschließlich Verbrauchern (§ 13 BGB) zustehen und Wirtix sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) richtet (siehe Ziffer 1.1).

6) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter

Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Software erforderlich sind. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Software ist nicht gestattet.

7) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden

Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Kunden für den Dienst zur Verfügung gestellt werden und deren Verarbeitung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist, zu nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung, das Recht zur Vervielfältigung sowie das Bearbeitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.

8) Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

8.3 Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

8.4 Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

8.5 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einzusetzen.

8.7 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden.

8.8 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegter Daten, so kann der Anbieter diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Anbieter auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

9) Moderation und Beschränkung von Inhalten

9.1 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Kunden eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder diesen AGB zu überprüfen. Der Anbieter behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall auf eigene Veranlassung Inhalte des Kunden auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen gemäß nachfolgender Bestimmungen zu ergreifen.

9.2 Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum des Anbieters (z. B. per E-Mail) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.

9.3 Im Falle von Meldungen und im Rahmen von gegebenenfalls auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können automatisierte technische Prüfungsverfahren ergänzend hinzugezogen werden.

9.4 Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative des Anbieters die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verwarnung des veröffentlichenden Kunden,
  • vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts,
  • vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten,
  • Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).

9.5 Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:

  • der Aussage- und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial,
  • die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden,
  • das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden zu dessen übriger Leistungsinanspruchnahme,
  • sofern erkennbar, die vom Kunden mit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte verfolgten Absichten,
  • sofern erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Kunden.

9.6 Sofern Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt der Anbieter die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Kunden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.

10) Vergütung und Zahlungsbedingungen

10.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer fällt nicht an, da der Anbieter als Kleinunternehmer nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit ist.

10.2 Die Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt.

10.3 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „Stripe" angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe"). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.

11) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

11.1 Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode (in der Regel zum Monatsende bei monatlicher, zum Jahresende bei jährlicher Abrechnung) kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. „Vertragsende" im Sinne dieser Ziffer und der Ziffer 11.5 ist der Kalendertag, an dem das Vertragsverhältnis wirksam endet — bei ordentlicher Kündigung der letzte Tag der laufenden Abrechnungsperiode, bei außerordentlicher Kündigung der Tag des Zugangs der Kündigung. Sämtliche in Ziffer 11.5 genannten Fristen beginnen mit diesem Tag (Tag 0).

11.2 Möchte der Kunde im Zuge der Kündigung zu einem anderen Anbieter wechseln, gelten ergänzend die Regelungen im Annex zum Anbieterwechsel (Kündigungsfrist 2 Monate gemäß Art. 25 Abs. 2 lit. d Data Act); diese gehen den Regelungen in Ziffer 11.1 vor.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

11.4 Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Ein elektronischer Kündigungsbutton nach § 312k BGB wird nicht vorgehalten, da diese Vorschrift ausschließlich Verträge mit Verbrauchern betrifft.

11.5 Mit der Vertragsbeendigung verliert der Kunde den Zugriff auf sein Nutzerkonto. Mit der Vertragsbeendigung erlischt zugleich die Pflicht des Anbieters zur Speicherung der vom Kunden eingestellten Daten nach Maßgabe der folgenden Fristen („Standard-Löschkette"):

a) Export: Der Kunde kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsende über die Self-Service-Export-Funktion der Plattform selbst exportieren.

b) Löschung: Der Anbieter löscht sämtliche vom Kunden eingestellten Daten vollständig binnen 60 Tagen ab Vertragsende. Das Export-Fenster nach lit. a (Tag 0 bis Tag 30 ab Vertragsende) liegt innerhalb dieser Löschfrist (Tag 0 bis Tag 60 ab Vertragsende). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; insoweit werden die betroffenen Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist gesperrt statt gelöscht.

c) Verhältnis zum Anbieterwechsel: Die Standard-Löschkette nach lit. a und b gilt für jede Vertragsbeendigung. Leitet der Kunde durch Wechselmitteilung gemäß Ziffer 5 des Annex zum Anbieterwechsel einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten ein, gelten an Stelle der Standard-Löschkette ausschließlich die Fristen des Annex (Wechselfrist von 2 Monaten, Übergangsfrist von 30 Kalendertagen, Datenabruffrist von 30 Kalendertagen, anschließende Löschung). Ein Wahlrecht des Kunden zwischen beiden Fristenketten besteht nicht; maßgeblich ist die vom Kunden in der Kündigungs- bzw. Wechselmitteilung erklärte Absicht. Erklärt der Kunde lediglich, seine Daten löschen zu wollen, ohne zu einem anderen Anbieter oder in eigene Infrastruktur zu wechseln, gilt die Standard-Löschkette nach lit. a und b.

12) Anbieterwechsel

Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten hierfür die Regelungen im Annex zum Anbieterwechsel, welche diesen AGB als Anhang beigefügt sind.

13) Mängelhaftung

Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen.

13.1 Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

13.2 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.

13.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

13.4 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

14) Haftung

14.1 Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

14.2 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.3 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

14.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

15) Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Kunden oder sonstige Dritte dem Anbieter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Kunden eingestellter Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

16) Geheimhaltung

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, von denen er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.

17) Änderung der AGB

17.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt.

17.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB auch ohne Zustimmung des Kunden zu ändern,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

17.3 Über wesentliche Änderungen dieser AGB wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Wesentlich sind solche Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Kunden verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen. Hierzu zählen etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.

17.4 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

18) Anwendbares Recht, Gerichtsstand

18.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würzburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

19) Hinweis zur Verbraucher-Streitbeilegung

Wirtix schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB). Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG) erfolgt nicht und ist auch nicht verpflichtend, da keine Verbraucherverträge zustande kommen.


B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel

1) Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten wechseln möchte.

2) Begriffsbestimmungen

2.1 „Datenverarbeitungsdienst" im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen ermöglicht.

2.2 „Digitale Vermögenswerte" im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.

2.3 „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten" im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder vom Kunden gemietet oder geleast werden und die sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben werden.

2.4 „Wechsel" im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes wechselt.

2.5 „Exportierbare Daten" im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.

3) Vorvertragliche Informationen

3.1 Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:

  • Standardvergütung und gegebenenfalls Strafen für vorzeitige Kündigung;
  • Wechselgebühren;
  • Dienste, die einen hochkomplexen oder kostspieligen Wechsel erfordern oder bei denen ein Wechsel ohne erhebliche Beeinträchtigung der Daten, digitalen Assets oder Dienstarchitektur nicht möglich ist, sofern relevant;
  • spezifische Dienste, für die die Verpflichtungen zur Umstellung und Kündigung nicht gelten, sofern zutreffend;
  • vollständige Auflistung der Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die übertragen werden können, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten;
  • vollständige Auflistung der Kategorien von Daten, die für das interne Funktionieren des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters spezifisch sind und von der Verpflichtung zum Datenexport ausgenommen sind;
  • klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung der Funktionen oder Dienste des Anbieters.

3.2 Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.

4) Wechsel- und Ausstiegsplan

4.1 Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan"), der insbesondere Folgendes enthält:

  • Einzelheiten zur Wechsel- und Ausstiegshilfe, einschließlich der Portierungsmethoden und -formate sowie der für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Schritte;
  • die vom Kunden bzw. vom Anbieter zur Durchführung des Plans benannten Ansprechpartner;
  • eine Schätzung der Zeit, die für den Export und die Übertragung der Daten und digitalen Vermögenswerte aus der Umgebung des ursprünglichen Anbieters benötigt wird;
  • Einschränkungen und technische Beschränkungen, einschließlich solcher, die sich aus der Speicherung von Daten außerhalb der EU ergeben;
  • eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Abfolge von Vorgängen;
  • eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Testmethode, falls Tests durchgeführt werden.

4.2 Auf Wunsch des Kunden muss der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung stellen.

4.3 Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter, entweder einen Test zu organisieren oder den Kunden bei seinen Tests zu unterstützen, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert.

4.4 Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.

5) Einleitung des Wechselprozesses

5.1 Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet.

5.2 In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt:

  • zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln;
  • zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden zu wechseln; oder
  • nicht zu wechseln, sondern nur seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen.

5.3 Der Anbieter wird dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von 3 Werktagen auf dem gleichen Kommunikationsweg bestätigen, den der Kunde verwendet hat.

6) Übergangsfrist

6.1 Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.

6.2 Wenn der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:

  • den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich zu benachrichtigen;
  • eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben (7) Monate ab dem Datum der Kündigungsmitteilung des Kunden nicht überschreiten darf; und
  • eine angemessene Begründung für die technische Unmöglichkeit anzugeben.

6.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet, jedoch nicht länger als 3 Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist vereinbaren, höchstens jedoch 12 Monate.

7) Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses

Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und vom Kunden beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise zu unterstützen. Zu diesem Zweck muss der Anbieter insbesondere:

  • Fähigkeiten, angemessene Informationen und technische Unterstützung zur Verfügung stellen;
  • mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten;
  • während des gesamten Wechselprozesses ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.

8) Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung von Daten und digitalen Vermögensgütern in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.

8.2 Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten.

9) Wiederherstellung und Löschung von Daten

9.1 Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Die Frist für den Datenabruf beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist.

9.2 Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Abruf und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden, und dem Kunden zu bestätigen, dass er dies getan hat. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss.

10) Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte

Der Anbieter berechnet keine zusätzliche Vergütung für den Wechselprozess.

11) Beendigung des Wechselprozesses

11.1 Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages informieren. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt.

11.2 Wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen möchte, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrags zu informieren.

12) Vertragsbeendigung

12.1 Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:

  • mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses;
  • nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln möchte, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Beendigung des Dienstes löschen möchte.

12.2 Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Klauseln und anderen Vereinbarungen über die Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien haben diese Klauseln Vorrang.

12.3 Wenn der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Wechselprozess zu verbessern und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen.

12.4 Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn:

  • die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist,
  • die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat,
  • die Datenabruffrist nach Ablauf der Übergangsfrist begonnen hat und
  • die Datenlöschung nach Ablauf der Datenabruffrist erfolgreich abgeschlossen wurde.

Diese AGB basieren auf einer Vorlage der IT-Recht Kanzlei und wurden für die spezifischen Leistungen von Wirtix angepasst.

Stand: 2026-06-07